Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst nicht alle urologischen Krebserkrankungen, von denen viele lange Zeit ohne Beschwerden verlaufen.
Die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs erfolgt nur durch das Abtasten der Prostata. Dadurch können auch bei ausreichender Übung nur etwa die Hälfte der Krebserkrankungen frühzeitig erkannt werden.
Deshalb kann über die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens im Blut (PSA) eine erhebliche Verbesserung in der Früherkennung erreicht werden. Desweiteren bietet eine Ultraschalluntersuchung über den After (transrektaler Ultraschall) zur genaureren Diagnostik hinsichtlich der Anatomie und kritischer Veränderungen der Prostata weitere Informationen.
Der Prostatakrebs liegt in der entsprechenden Todesstatistik für einen Mann über 60 Jahren an erster Stelle.